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Verfahren/Dienstleistungen mit Unterstützung durch EAP

Sie willkommen zu heißen bedeutet für uns, Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Viele Fachgesetze auf Landes- und Bundesebene wurden angepasst und regeln die Inanspruchnahme des Einheitlichen Ansprechpartners.

Die folgende Liste gibt den Stand Januar 2010 wieder und wird fortgeschrieben, was jedoch von entsprechenden Änderungen in den jeweiligen Fachgesetzen abhängig ist.

Die EU-Dienstleistungsrichtlinie findet auf folgende Tätigkeiten Anwendung:

 

A
⇒ Allgemeinbildende Ergänzungsschulen - Anerkennung

Arbeitnehmerweiterbildung - Anerkennungsverfahren als Einrichtung

B
Bauvorlageberechtigung

Bauprodukte- und Bauarten - Anerkennung und Anzeige von Prüfstellen

Bestellung als öffentlicher Wäger

Bewachungsgewerbe

D
Dolmetscher - Bescheinigung über Ermächtigung

F
Führungszeugnis

G
Gaststättenerlaubnis

Gaststättenunterrichtung

Gewerbeanmeldung

Gewerbeummeldung

Gewerbeabmeldung

Gewerberegisterauskunft

Gewerbezentralregisterauskunft

Gewerbesteuer

I
Insolvenzberatungsstellen - Anerkennung

M
Maklerwesen

Markscheider - Anerkennung oder Zulassung

P
Patentanwaltsordnung - Antragsverfahren

Prüfingenieur für Baustatik - Anerkennung

Prüfstelle für die Kontrolle von Kläranlagen - Anerkennung

Prüf- und Bestätigungsstelle nach Signaturgesetz

R
Rechtsanwalt - Zulassung

Rechtsdienstleistungen - Registrierung für die Erbringung

Reisegewerbekarte

S
Sachverständiger nach dem Landeshundegesetz

Sachverständige für Anlagen und Einrichtungen nach PrüfVO

Sachverständige und Untersuchungsstellen für Bodenschutz und Altlasten

Sachverständige für die Prüfung von Emissionsberichten

Sachverständige und Messstellen im Bereich des Immissionsschutzes

Sachverständiger zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Stelle zur Überwachung von Abfallbeseitigungsanlagen  - Zulassung

Stiftung - Anerkennung

T
Tätigkeit mit Krankheitserregern - Erlaubnis

Tierärzte - Berufsrechtliche Angelegenheiten

U
Untersuchungsstelle nach Klärschlammverordnung

Untersuchungsstelle nach Altholzverordnung

V
Verfahren nach Wirtschaftsprüferverordnung

Versicherungsvermittler

W
Waffen und Munition - Anzeige im Falle des Überlassens

Waffen- und Munition - Erwerb und Besitz

Waffenherstellung und Waffenhandel - Erlaubnis

 

Was nicht über den EA abgewickelt werden kann

Die EU hat in der Dienstleistungsrichtlinie ausdrücklich bestimmt, dass einige Leistungen von der Richtlinie ausgenommen sind.

Auf die folgenden Tätigkeiten findet die EU-Dienstleistungsrichtlinie keine Anwendung:

• nicht-wirtschaftliche Dienstleistungen von allgemeinem Interesse;
 

• Finanzdienstleistungen wie Bankdienstleistungen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer Kreditgewährung, Versicherung und Rückversicherung, betrieblicher oder individueller Altersversorgung, Wertpapieren, Geldanlagen, Zahlungen, Anlageberatung;

• Dienstleistungen und Netze der elektronischen Kommunikation sowie zugehörige Einrichtungen;

• Verkehrsdienstleistungen;

• Dienstleistungen von Leiharbeitsagenturen;

• Gesundheitsdienstleistungen;

• audiovisuelle Dienste (Kino) und Rundfunk;

• Glücksspiele, die einen geldwerten Einsatz verlangen, einschließlich Lotterien, Glücksspiele in Spielkasinos   und Wetten;

• Tätigkeiten, die mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden sind;

• soziale Dienstleistungen im Zusammenhang mit Sozialwohnungen, der Kinderbetreuung und der  Unterstützung von Familien und dauerhaft oder vorübergehend hilfsbedürftigen Personen, die vom Staat, durch von ihm beauftragte Dienstleistungserbringer oder durch von ihm als gemeinnützig anerkannte Einrichtungen erbracht werden;

• private Sicherheitsdienste;

• Tätigkeiten von Notaren und Gerichtsvollziehern, die durch staatliche Stellen bestellt werden.