Herzlich Willkommen beim Einheitlichen Ansprechpartner des Rhein-Sieg-Kreises
zuständig für Anliegen nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie
Zur Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie ist am 28.12.2009 das Gesetz zur Bildung Einheitlicher Ansprechpartner in Nordrhein-Westfalen (EA-Gesetz NRW) in Kraft getreten.
Für das Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises nimmt die Kreisverwaltung in Siegburg die Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners wahr.
Hier erhalten bestehende Unternehmen sowie Gründerinnen und Gründer Dienstleistungen aus einer Hand. Über den Einheitlichen Ansprechpartner sollen alle Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit insbesondere für Ansiedlungen aus dem Ausland erforderlich sind, abgewickelt werden können.
Er stellt Informationen zur Verfügung und nimmt im Auftrag des Unternehmers oder desjenigen, der ein Unternehmen gründen möchte, Kontakt zu den verschiedenen zuständigen Behörden auf, um die einzelnen Verfahrensschritte abzuwickeln. Er fungiert somit als Lotse durch die Verwaltungsverfahren.
Eine Inanspruchnahme ist freiwillig. Ein Dienstleister kann sich auch weiterhin direkt an die für ihn zuständige Stelle wenden.
Der Einheitliche Ansprechpartner ist wie folgt erreichbar:
Der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises
als Einheitlicher Ansprechpartner im Sinne der EU-Dienstleistungsrichtlinie
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Telefon: 02241/132786
Telefax: 02241/133116
Für eine erste Kontaktaufnahme steht Ihnen ein Kontaktformular zur Verfügung.


