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Bewachungsgewerbe


Die Ausübung des Bewachungsgewerbes ist erlaubnispflichtig. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass die in dem Unternehmen tätigen Personen durch eine Bescheinigung einer Industrie- und Handelkammer nachweisen, dass sie über die für die  Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften unterrichtet worden sind und mit ihnen vertraut sind bzw. über die erforderliche Sachkunde verfügen.

IHK Bonn/Rhein-Sieg
Bonner Talweg 17
53113 Bonn
Telefon: +49(0) 228/2284-0
Fax: +49(0) 228/2284-170
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www.ihk-bonn.de


Sachkundeprüfung
Für folgende Tätigkeitsfelder ist eine Sachkundeprüfung für Unternehmer und Bschäftigte nach § 34a Gewerbeordnung (GewO) erforderlich:

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
  • Schutz vor Ladendieben
  • Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken
     

Die Vorbereitung auf die Prüfung kann durch Schulungsmaßnahmen oder durch selbstständiges Lernen erfolgen. Nähere Informationen, die Prüfungstermine sowie den Anmeldevordruck erhalten Sie auf dem Merkblatt der IHK. Wer eine Sachkundeprüfung abgelegt hat benötigt kein Unterrichtunsverfahren mehr.
Zum Rahmenstoffplan für die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe kommen Sie hier.

Unterrichtung
Die Unterrichtung nach § 34a GewO im Bewachungsgewerbe wird aufgeteilt in Unternehmer (Dauer 80 Unterrichtsstunden) und Beschäftigte (Dauer 40 Unterrichtsstunden).  Nähere Informationen, Termine und den Anmeldevordruck erhalten Sie auf dem Merkblatt der IHK.

Gebühr
Sachkundeprüfung 150,-€
Unterrichtung Unternehmer 780,- €
Unterrichtung Beschäftigte 405,-€

Rechtliche Grundlagen
Bewachungsverordnung
Gewerbeordnung
Satzung für die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe