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Allgemeine Informationen

Standort

Der Rhein-Sieg-Kreis zählt aufgrund seiner Größe, seiner wirtschaftlichen Entwicklung und seiner vielfältigen Landschaftsstruktur zu den bedeutendsten, reizvollsten und interessantesten Kreisen Deutschlands.

In der Zeit seines vierzigjährigen Bestehens hat der Rhein-Sieg-Kreis mit seinen 19 Städten und Gemeinden eine Entwicklung genommen, die man als nahezu einzigartig in der Bundesrepublik bezeichnen kann. So konnte in den letzten Jahrzehnten ein Bevölkerungszuwachs von mehr als 200.000 Einwohnern verzeichnet werden. Mit rund 599.000 Einwohnern ist er heute auf 1.153 qkm Fläche der zweitgrößte Kreis Deutschlands.

Die bevorzugte geographische Lage im Kerngebiet Europas, mit einer exzellenten Verkehrsanbindung an das europäische Autobahnnetz, an die nahe gelegenen Flughäfen Köln/Bonn und Düsseldorf und an das Hochgeschwindigkeitsschienennetz der Deutschen Bahn AG mit dem ICE-Bahnhof in der Kreisstadt Siegburg sind Garanten für eine europäische und internationale Ausrichtung der Standortentwicklung.

Hinzu kommen ein vielfältiges Angebot an Forschungs- und Bildungseinrichtungen, ein breit gefächertes Dienstleistungsspektrum und eine günstige sektorale Zusammensetzung der Wirtschaft.


Dienstleistungen des EAP

Dienstleister haben die Möglichkeit, den Einheitlichen Ansprechpartner mit der Verfahrensbetreuung zu beauftragen. Dies ist die freie Entscheidung des Dienstleisters, denn nach wie vor besteht die Möglichkeit, sich unmittelbar an die jeweils zuständigen Behörden zu wenden.

Die für den Rhein-Sieg-Kreis zuständigen externen Behörden und Einrichtungen finden Sie unten in der Liste angegeben.

Informationen zu den Themenfelder und den damit verbundenen Antragsverfahren die durch den Einheitlichen Ansprechpartner begleitet werden können, finden Sie hier. Dort sind Informationen über die Genehmigungsverfahren und die zuständigen Behörden angegeben. Der Einheitliche Ansprechpartner steht Dienstleistern (Unternehmern) auf Wunsch zur Verfügung, wenn die verwaltungstechnische Verfahrensabwicklung zu begleiten ist.

Sollten Sie Fragen zu Fördermitteln oder zur Unternehmensgründung haben, können Sie sich an die Wirtschaftsförderung des Rhein-Sieg-Kreises unter der Telefonnummer 02241/132390 wenden.
 

Gebühren für die Inanspruchnahme des EA

Die landesrechtliche Gebührenpflicht für die Amtshandlungen des EA wird in § 3 EA-Gesetz NRW geregelt.

Die Erteilung von Informationen auf elektronischem Weg durch Inanspruchnahme des Internetportals des EA sowie auf sonstigem Wege (wie E-Mail, Fax, Telefon) mit einem zeitlichen Aufwand von weniger als 60 Minuten ist kostenfrei.

Weitere Informationen und Gebühren entnehmen Sie bitte dem Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen.

Externe Behörden und Einrichtungen

⇒ Alle Städte und Gemeinden

⇒ Amtsgerichte des Rhein-Sieg-Kreises

⇒ Apothekenkammer Nordrhein

⇒ Architektenkammer Nordrhein-Westfalen

⇒ Ärztekammer Nordrhein

⇒ Bezirksregierung Arnsberg

⇒ Bezirksregierung Düsseldorf

⇒ Bezirksregierung Köln

⇒ Bundesnetzagentur

Deutsche Emissionshandelsstelle

⇒ Finazämter im Rhein-Sieg-Kreis

⇒ Handwerkskammer zu Köln

Industrie und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg

⇒ Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen

⇒ Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen

⇒ Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW

⇒ Landesbetrieb für Mess- und Eichwesen Köln

⇒ Landesbetrieb Wald und Holz - Forstamt

⇒ Landwirtschaftskammer

⇒ Oberlandesgericht Düsseldorf

⇒ Oberlandesgericht Köln

⇒ Patentanwaltskammer

⇒ Psychtherapeutenkammer NRW

⇒ Rechtsanwaltskammer

⇒ Rheinische Notarkammer

⇒ Tierärztekammer Nordrhein

⇒ Wirtschaftsprüferkammer, Landesgeschäftsstelle Nordrhein-Westfalen

⇒ Zahnärztekammer Nordrhein

⇒ Zoll - Informations- und Wissensmanagement Zoll